Testbetrieb

Abfindungsrechner

Erhalten Sie online eine erste unverbindliche Orientierung zu einer möglichen Abfindung. Das Angebot befindet sich derzeit noch im Testbetrieb und wird schrittweise erweitert. Die Berechnung erfolgt ausschließlich lokal im Browser.

Haftungshinweis

Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung. Grundlage ist ein Abfindungsfaktor von 0,5 Gehältern.

Eingaben

Rechner

Geben Sie die folgenden Werte für eine erste unverbindliche Orientierung ein.

Schritt 1 – Brutto-Abfindung berechnen

Geben Sie zunächst die Grunddaten für eine unverbindliche Orientierung zur möglichen Brutto-Abfindung ein.

Zulässig sind z. B. 4.000,57 / 4000,57 / 4000.57 / 4,000.57.

Beschäftigungsdauer

Schritt 2 – Steuer-/Netto-Schätzung ergänzen (optional)

Auf Wunsch können Sie anschließend eine vereinfachte Steuer-/Netto-Schätzung ergänzen. Bei gewähltem Splittingtarif ist dafür das gemeinsame Jahresbrutto ohne Abfindung maßgeblich.

Bei gewähltem Splittingtarif ist das gemeinsame Jahresbrutto maßgeblich. Zulässig sind z. B. 48.000 / 48000 / 48000.00 / 48,000.00.

Für die Kirchensteuer wird vereinfachend zwischen 8% in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9% in den übrigen Bundesländern unterschieden.

Ergebnis

Ihre unverbindliche Orientierungsrechnung

Nach der Berechnung sehen Sie hier eine erste unverbindliche Orientierung und auf Wunsch den nächsten Schritt zur rechtlichen Prüfung.

Brutto-Abfindung (Orientierung)

Steuer-/Netto-Schätzung (optional)

Hinweis zum Ergebnis

Die angezeigten Werte dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Eine individuelle rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls wird dadurch nicht ersetzt.

Kontakt

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Grundlagen

Berechnungsannahmen

  • Abfindungsfaktor: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
  • Die Berechnung orientiert sich an einer vereinfachten arbeitsrechtlichen Faustformel und bildet keine gesetzliche Einzelfallprüfung nach § 1a KSchG ab.
  • Die Beschäftigungsdauer wird für diese Modellrechnung monatsgenau berücksichtigt.
  • Die steuerliche Schätzung ist optional, pauschal und stark vereinfacht; auch die steuerliche Behandlung von Abfindungen (z. B. nach § 34 EStG) wird nur vereinfacht und nicht fallindividuell abgebildet. Eine vollständige Einkommensteuerberechnung erfolgt nicht.
  • Bei der Kirchensteuer wird vereinfachend mit 8% in Bayern und Baden-Württemberg sowie mit 9% in den übrigen Bundesländern gerechnet.
  • Alle Angaben unverbindlich.